

Einreise- & Aufenthaltsbestimmungen
Für Bewerber aus
EU Staaten:
Einreise mit Personalausweis oder Reisepass
Anmeldung bei Ihrem
Ausländeramt innerhalb einer Woche nach
Ankunft. Die Aufenthaltsgenehmigung wird zunächst für
3 Monate erteilt, dann für die Zeit des
Au Pair Aufenthaltes
verlängert.
Für
Angehörige aller übrigen Staaten:
Einreise: mit Visum für Au Pair Tätigkeit.
Der Antrag
muss unter Vorlage des gültigen Reisepasses und des Einladungsformulares der Gastfamilie beim Deutschen Konsulat im
Heimatland vor der
Reise von dem Au Pair
Bewerber selbst gestellt werden. Bei Einreise ohne Au Pair Visum ist
nur ein Touristenaufenthalt von 3 Monaten möglich.
Anmeldung: In der 1. Woche nach Ankunft muss das Au Pair beim
Einwohnermeldeamt, danach beim zuständigen
Ausländeramt angemeldet werden.
Das Au Pair beantragt die
Arbeitserlaubnis beim Arbeitsamt.
Die Aufenthaltsgenehmigung gilt zunächst 3 Monate, nach
Erteilung der Arbeitserlaubnis
verlängert das
Ausländeramt die Aufenthaltsgenehmigung auf maximal 1 Jahr.
Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Besonders
wichtig ist der sofortige Abschluss der vorgeschriebenen
Versicherungen.
Bitte teilen Sie uns die Ankunft Ihres Au Pairs umgehend mit!
Abmeldung: vor der Rückreise.
Bitte schauen Sie sich zu diesem Thema auch die ausführlichen Unterlagen der Bundesagentur für Arbeit an, die wir Ihnen als Download anbieten.