

Tipps für Gasteltern1.
Wir möchten in Urlaub fahren. Müssen/Dürfen
wir unser Au-Pair
mitnehmen? ![]()
Sie müssen Ihr Au-Pair nicht mitnehmen. Da Ihr Au-Pair jedoch
als Teil der Familie bei Ihnen lebt, sollten Sie zumindest nachfragen,
ob er/sie mitkommen möchte.
Sie dürfen Ihr Au-Pair mit in den Urlaub nehmen, solange es
sich bei Ihrem Urlaubsland um ein Land handelt, das sich dem Schengen
Abkommen angeschlossen hat. Das Au-Pair Visum gilt in allen
EU-Ländern und in den Schengen Staaten. Sollte Ihr Urlaubsort
nicht zu diesen Ländern zählen, erkundigen Sie sich
bitte unbedingt bevor Sie Ihre Urlaubsreise antreten bei dem
zuständigen Konsulat oder der zuständigen Botschaft
über die entsprechenden Visa-Bestimmungen.
2.
Können wir das Au-Pair Verhältnis verlängern? ![]()
Das Au-Pair Verhältnis ist nicht verlängerbar. Ein
Au-Pair-Aufenthalt in Deutschland ist nur für zwölf
Monate möglich. Ebenso kann ein Au-Pair-Aufenthalt in
Deutschland nicht wiederholt werden. Das Au-Pair kann jedoch nach
seiner Zeit in Deutschland als Au-Pair in ein anderes Land, z.B.
Österreich, gehen. Bitte fragen Sie uns rechtzeitig vor Ablauf
des Visums nach den Regelungen der einzelnen EU-Ländern.
3.
Wir möchten eine Verwandte aus einem nicht EU-Staat als
Au-Pair einladen. ![]()
Die Vorschriften der Bundesanstalt für Arbeit besagen
"Au-Pairs dürfen in keinem verwandtschaftlichen
Verhältnis zur Gastfamilie stehen". Verwandte bekommen deshalb
kein Au-Pair-Visum.
4.
Unser neues Au-Pair verhält sich merkwürdig: spricht
nicht viel und gliedert sich nicht richtig in unsere Familie ein.
Bitte bedenken Sie, dass Ihr Au-Pair gerade einen Sprung in eine ganz
neue Welt gewagt hat. Er/Sie hat seine Familie zu Hause
zurückgelassen und ist jetzt ganz alleine in einem Land, von
dem es die Sprache noch nicht gut spricht. Essen, Kultur, Gewohnheiten,
Leben – alles ist neu. Geben Sie Ihrem Au-Pair Zeit, sich an
alles zu gewöhnen. Führen Sie das Au-Pair nicht
gleich in den ersten Tagen groß zum essen aus oder ins
Theater. Diese Dinge sind gut gemeint, können Ihr neues
Au-Pair aber überfordern. Ein gemütliches Essen zu
Hause, ein paar Bilder für das Au-Pair von den Kindern wirken
oft Wunder.
5. Wir kommen mit unserem
neuen Au-Pair nicht zurecht. Können wir das
Au-Pair-Verhältnis auflösen? (Kündigung)
Es kommt vor, dass es Gründe für eine vorzeitige
Trennung gibt. So kann es zum Beispiel durchaus sein, dass Gasteltern
und Au-Pair sich die größte Mühe geben,
aber das Verhältnis klappt trotzdem nicht. Bitte wenden Sie
sich in solch einem Fall an uns. Wir werden versuchen, zusammen mit
Ihnen und Ihrem Au-Pair, herauszufinden, woran es liegt, dass das
Zusammenleben nicht klappt.
Falls es trotz aller Bemühungen nicht funktionieren sollte,
ist der Au-Pair Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen durch beide
Parteien kündbar. Bitte sprechen Sie vor der
Kündigung mit uns.
Wir werden versuchen für das Au-Pair so schnell wie
möglich eine neue Familie zu finden.
6.
Unser Au-Pair hat einen Freund, wie sollen wir uns verhalten?
![]()
Au-Pairs sind Mädchen und Jungen zwischen 18 und 25 Jahren.
Sie sollten mit Ihrem Au-Pair umgehen, wie mit einer Tochter oder einem
Sohn – klare Spielregeln sind hier das Stichwort. Sprechen
Sie mit Ihrem Au-Pair darüber uns stellen Sie klar, was Sie
erwarten und erlauben, z.B. Besuche in Ihrem Haus,
Übernachtung des Freundes/der Freundin in Ihrem Haus oder
außer Haus schlafen des Au-Pairs.
Ein offenes Gespräch ist hier häufig die beste
Möglichkeit, um Konflikte schon im Vorfeld zu vermeiden.
7. Telefon- und Internetbenutzung durch
das Au-Pair ![]()
Auch in diesem fall ist eine klare Regelung von Anfang an sehr wichtig.
Besprechen Sie mit Ihrem Au-Pair, ob es Gespräche entgegen
nehmen soll und wie es sich melden soll. Klären Sie, ob das
Au-Pair Privatgespräche führen darf und in welchem
Rahmen bzw. Budget. Ausländische Mädchen oder Jungen
haben oft keine Vorstellung davon was ein Ferngespräch kostet.
Wenn Sie keine Möglichkeit der Gebührenkontrolle
haben, sollte das Au-Pair Sie im Einzelfall fragen und das
Gespräch in Ihrer Gegenwart führen.
Bei Ankunft sollte das Au-Pair auf jeden Fall die Möglichkeit
bekommen seine Familie über die Ankunft hier zu informieren.
Für viele Au-Pairs ist das Internet ein wichtiges hilfsmittel,
um mit der Familie zu Hause in Kontakt zu bleiben. Sollten Sie keine
Flatrate haben, so besprechen Sie mit Ihrem Au-Pair, wie lange es pro
tag/pro Woche ins Internet gehen darf. Sollten Sie keinen
Internetanschluss haben, so können Sie Ihrem Au-Pair sicher
einen große Freude machen, wenn sie bei der Suche nach einem
geeigneten Internetcafe behilflich sind.